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Kastenschwinge mit Teiletypgenehmigung - für Simson S50, S51, S53, S70, S83

Produktinformationen "Kastenschwinge mit Teiletypgenehmigung - für Simson S50, S51, S53, S70, S83"

Deine Simson verdient ein Fahrwerk, das passt. Mit der AKF Kastenschwinge mit Teiletypgenehmigung erhältst du eine passgenaue Lösung für dein Moped. Innerhalb des Verwendungsbereichs des Gutachtens ist keine zusätzliche Eintragung erforderlich. Entwickelt und gefertigt in Deutschland.

- mit Teiletypgenehmigung (TTG)
- Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- KBA-Nummer: KBA 102056
- Typbezeichnung: KSV126
- Variante: KS1
- geeignet für verschiedene Simson-Fahrzeugtypen gemäß Verwendungsbereich
- keine zusätzliche Abnahme oder Eintragung erforderlich, sofern der Verwendungsbereich sowie alle Hinweise und Auflagen des Gutachtens eingehalten werden
- höhere Steifigkeit gegenüber der Simson-Serienschwinge
- stabileres Fahrverhalten
- auch für Fahrzeuge mit leistungsgesteigerten Motoren geeignet (geprüft bis 85 km/h und 8 kW)
- Plug-and-Play-Montage
- schwarz pulverbeschichtet
- inklusive vormontierter Lagerbuchsen aus Polyamid
- passend für Blechkettenspanner und CNC-Kettenspanner aus Aluminium
- dauerhafte Kennzeichnung gemäß Teiletypgenehmigung
- entwickelt und gefertigt in Deutschland

Lieferumfang:
- AKF Kastenschwinge
- vormontierte Lagerbuchsen aus Polyamid mit Stahlhülse
- Montageanleitung und Teiletypgenehmigung als Download

Verwendungsbereich:
- Simson S50 N
- Simson S50 B
- Simson S50 B1
- Simson S50 B2
- Simson S51 N
- Simson S51 B1-3
- Simson S51 B1-4
- Simson S51 B2-4
- Simson S51 Enduro
- Simson S51 Comfort
- Simson S53
- Simson S53 M
- Simson S70 Comfort
- Simson S70 Enduro
- Simson S83
- der vollständige Verwendungsbereich einschließlich Typgenehmigungen und Baujahren ist dem Gutachten zu entnehmen
(maßgeblich sind immer die Angaben im aktuellen Gutachten)

Hinweis zur Montage, Abnahme und Eintragung:
- befindet sich das Fahrzeug im Verwendungsbereich des Gutachtens und werden ausschließlich die dort freigegebenen Bauteile und Kombinationen verwendet, ist keine zusätzliche Abnahme oder Eintragung erforderlich
- die Kastenschwinge kann gemäß Montageanleitung eingebaut und anschließend im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden
- eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist innerhalb des Verwendungsbereichs nicht erforderlich
- auf Wunsch des Fahrzeughalters kann die Kastenschwinge dennoch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden
- weicht das Fahrzeug vom Verwendungsbereich ab oder sind Bauteile verbaut, die nicht im Gutachten aufgeführt sind und sich auf die Funktion, Belastung oder das Fahrverhalten auswirken können, ist eine Abnahme beziehungsweise Eintragung erforderlich
- die Teiletypgenehmigung kann in diesem Fall als Grundlage für die Begutachtung verwendet werden
- alle weiteren Hinweise, Auflagen und Bedingungen sind dem Gutachten und der Montageanleitung zu entnehmen

Zulässige Rad- und Reifenkombinationen:
- alle serienmäßigen Rad- und Reifenkombinationen
- 1,5 × 16 mit Reifen 2,75–16
- 1,6 × 16 mit Reifen 2,75–16
- 1,5 × 16 mit Reifen 80/80–16
- 1,6 × 16 mit Reifen 80/80–16
- 1,85 × 16 mit Reifen 2,75–16
- 1,85 × 16 mit Reifen 80/80–16
- 1,85 × 16 mit Reifen 90/80–16
- 2,15 × 16 mit Reifen 2,75–16
- 2,15 × 16 mit Reifen 80/80–16
- 2,15 × 16 mit Reifen 90/80–16
- keine Mischbereifung
- bei Sonderkombinationen müssen Originalräder und typgenehmigte Reifen verwendet werden
(- maßgeblich sind immer die Angaben im aktuellen Gutachten)

Zulässige Federbeine:
- originale Serien- und Enduro-Federbeine
- einstellbare oder nicht einstellbare Federbeine
- Federbeinlänge 360 mm oder 380 mm
- YSS Federbeine PRO-X mit KBA 91113
- ZT Tuning Performance Federbeine mit KBA 92098
- ZT Tuning Performance Federbeine mit externem Ausgleichsbehälter und KBA 91981
- bei anderen Austauschteilen müssen eine gültige Teiletypgenehmigung sowie die darin enthaltenen Auflagen eingehalten werden
(- maßgeblich sind immer die Angaben im aktuellen Gutachten)

Hinweis zur Kennzeichnung:
- die Kennzeichnung befindet sich oben auf dem Querträger der Schwinge


Hinweis zu Fahrzeugen außerhalb des Verwendungsbereichs:

  • Fällt dein Fahrzeug nicht in den Verwendungsbereich der Teiletypgenehmigung oder wurden weitere Änderungen am Fahrzeug vorgenommen (z. B. leistungsstärkerer Motor, höhere Geschwindigkeit oder andere Rad-, Reifen- oder Fahrwerkskombinationen), kann die AKF Kastenschwinge dennoch verwendet werden.
  • In diesem Fall ist eine Abnahme durch eine Prüforganisation sowie eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Die Teiletypgenehmigung und die darin enthaltenen Prüfungen können dem Prüfingenieur als Grundlage für die Begutachtung dienen.
  • Wir empfehlen, das geplante Umbauvorhaben bereits vor dem Kauf oder der Montage mit dem zuständigen Prüfingenieur (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS) abzustimmen. So kann im Vorfeld geklärt werden, welche Fahrzeugkonfiguration im Einzelfall zulässig ist und welche Nachweise gegebenenfalls erforderlich sind.
  • Je nach Fahrzeug und den verbauten Komponenten können dabei auch abweichende Bauteilkombinationen, höhere Leistungen, höhere Geschwindigkeiten oder andere technisch sinnvolle Fahrzeugkonfigurationen beurteilt und eingetragen werden. Die Entscheidung über die Zulässigkeit und den Umfang der Eintragung trifft ausschließlich der zuständige Prüfingenieur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften.

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